Jedes Jahr werden unzählige Leute während der Arbeit verletzt oder schlimmstenfalls getötet. Ein aktiver Arbeitsschutz ist daher für jeden zwingend erforderlich und auch gesetzlich durch das Arbeitsschutzgesetz verankert.

Aber was kann ein Unternehmen leisten um den Arbeitsschutz zu verbessern? Was muss getan werden, um die unzähligen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen? Wie können Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter sensibilisiert werden um sich rechtlich abzusichern?

Wir als Ingenieurbüro für Dienstleistungen rund um die Arbeitssicherheit möchten Sie bei der Beantwortung der Fragen unterstützen und helfen Ihr Unternehmen sicher zu gestalten, rechtlich abzusichern und Kosten zu sparen.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Unfälle und Gesundheitsgefahren vermeiden, rechtskonform handeln.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz fordert von dem Unternehmer den Schutz der Beschäftigten. Er muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen, sie überprüfen und ggf. anpassen. Hierzu muss er eine geeignete Organisation installieren und die erforderlichen Mittel bereitstellen. Das avb Ingenieurbüro unterstützt sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes damit sie rechtssicher agieren und ihr Unternehmen weiter erfolgreich bleibt.

Leistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der §5 des Arbeitssicherheitsgesetztes fordert vom Unternehmer die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt und berät den Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Das avb Ingenieurbüro übernimmt für sie die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und unterstützt sie ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und die Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu verbessern.

Gefährdungsbeurteilung

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen und Anlagen, Arbeitsplätze, Tätigkeiten, den Umgang mit Gefahrstoffen und vieles mehr
  • Erstellen und Aktualisierung der notwendigen Dokumentationen im Arbeitsschutz
  • Erstellen von Betriebs- und Arbeitsanweisungen
  • Durchführung von regelmäßigen Begehungen und Analysen vor Ort
  • Analyse von Arbeitsplätzen hinsichtlich der ergonomischen Gestaltung

Erste Hilfe und Notfallmanagement

  • Organisation der Ersten Hilfe und des Notfallmanagements im Unternehmen
  • Durchführung von erforderlichen Schulungen zur betrieblichen Notfallplanung
  • Erstellen von Alarm- und Notfallplänen
  • Erarbeitung eines individuellen Notfallmanagementsystems sowie dessen Umsetzung

Arbeitsschutzorganisation

  • Einladen, Durchführen und Protokollieren der Arbeitsschutzausschutzsitzungen
  • Beratung und Organisation der Pflichtenübertragung
  • Erstellen einer Schulungs- Unterweisungsmatrix für Mitarbeiter
  • Durchführungen von Unterweisungen (siehe Kapitel Seminare)
  • Beratung zu Auswahl und Kriterien für Persönliche Schutzausrüstungen
  • Zusammenarbeit mit Betriebsärzten und Behörden
  • Informationswesen über neue Gesetze, Verordnungen und Regeln

Gefahrstoffmanagement

  • Abwicklung der Informationspflichten im Rahmen des Gefahrstoffmanagement
  • Tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung bei der Organisation der Schutzmaßnahmen und deren Umsetzung
  • Aufstellung des Arbeits- und Gefahrstoffkatasters
  • Überarbeitung / Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei Unterweisungen im Sinne des Gefahrstoffmanagements
  • Ermittlung der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen

Arbeits- und Betriebsmedizin

Gesunde Mitarbeiter für ein gesundes Unternehmen

Arbeits- und Betriebsmedizin

Ob beim Umgang mit Gefahrstoffen, auf Reisen oder bei der Arbeit am Bildschirm - Mitarbeiter sind am Arbeitsplatz vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt. Geeignete Maßnahmen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge minimieren die gesundheitlichen Risiken.

Termine bei unserem Betriebsarzt vereinbaren Sie bitte unter der Nummer:
06841 – 172 41 46

Das avb Ingenieurbüro übernimmt die betriebsärztliche Betreuung nach §2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Zu unseren Leistungen zählen u.a.

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Untersuchungen nach berufsgenossenschaftlichen
  • Grundsätzen
  • Beratung beim Einsatz von chronisch Kranken und
  • Schwerbehinderten
  • Beratung beim Umgang mit Gefahrstoffen
  • Beratung zur Prävention von Gesundheitsgefahren am
  • Arbeitsplatz
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen in Hinsicht auf die
  • ergonomische und arbeitsphysiologische Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie der Hygiene
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
  • Beratung bei Suchtproblematik sowie psychischen
  • Belastungen
  • Impfberatung bei beruflichen Auslandsaufenthalten
  • Organisation der Ersten Hilfe

Darüber hinaus bieten wir weitere Zusatzleistungen an, u. a.:

  • Einstellungsuntersuchungen
  • Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Untersuchungen nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Orientierende Messungen von Lärm, Licht und
  • Luftschadstoffen
  • Durchführung von Impfungen
  • Begutachtungen und Gutachten zu Arbeitsplätzen und
  • Tätigkeiten
  • Weitere Untersuchungen nach Absprache

Beauftragtenfunktionen

Betriebsarzt

Bei der Arbeitsschutzbetreuung muss sich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von einem Betriebsarzt unterstützen lassen. Der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner unterstützt ihr Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Das avb Ingenieurbüro stellt den Betriebsarzt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

Betrieblicher Suchtbeauftragter

Betriebliche Suchtbeauftragte können Unternehmen in Fragen der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe beraten. Sie sind darin qualifiziert, Personalverantwortliche in Gesprächsführung mit Suchtmittelauffälligen kompetent zu beraten und zu coachen sowie weiterführende Gespräche mit Suchtmittelauffälligen zu führen. Wir unterstützen ihre Führungskräfte und Mitarbeiter als betriebliche Suchtbeauftragte und unterstützen sie in der betrieblichen Suchtprävention.

Hygieneschutzbeauftragter

Der Hygieneschutzbeauftragte unterstützt sie die wachsenden Forderungen und gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Hygieneanforderungen umzusetzen und mit ihnen ein geeignetes Hygienemanagementsystem aufzubauen.

Baustellensicherheit und Koordination

Baustellensicherheit als Basis für ein erfolgreiches Projekt

Baustellensicherheit und Koordination

Baustellen bergen eine Vielzahl von Gefahren und Risiken. Nicht selten kommt es zu schweren Unfällen wobei Arbeitnehmer verletzt oder sogar getötet werden. Jeder Unfall bedeutet dadurch eine Unterbrechung der Arbeit und damit teure Ausfallzeiten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist ein wichtiger Faktor sowohl für die Arbeitgeberverantwortung als auch das Ziel ein Projekt pünktlich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten beenden zu können.

Baustellenvorbereitung

  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen und Schulungen für Mitarbeiter
  • Erfüllung von Unterlagen- und Dokumentationspflichten
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten
  • Prüfung von Arbeitsmitteln (siehe Geschäftsfeld 8)

Stellung des Sicherheits- und Gesundheits-Koordinators (SiGeKo)

Der SiGeKo übernimmt nach § 3 der Baustellenverordnung die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen sowie der Mängelverfolgung

Brand- und Explosionsschutz

Betrieblicher Brandschutz für eine sichere Zukunft

Brand- und Explosionsschutz

Durch Brände und Explosionen entstehen jedes Jahr in den Unternehmen Schäden in Milliardenhöhe. Leider kommt es dabei auch zu Personenschäden. Durch einen guten vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz können sie diesen Gefahren entgegenwirken.

Baulicher Brandschutz

Als Fachplaner Brandschutz sowie Sachverständige Brandschutz (MZM) planen und beraten wir bei allen Neu- und Bestandsbauten zum baulichen und technischen Brandschutz. In der Bauphase unterstützen wir sie als „Fachbauleiter Brandschutz“ zur Vormeidung von teuren Montagefehlern und überwachen die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept.

  • Brandschutzkonzepte und -gutachten Neu- und Bestandsbauten
  • Bestandsgebäudebewertung bzgl. Brandschutz bei geplantem Neuerwerb
  • Baubegleitende Sachverständigentätigkeit
  • Erstellung von Evakuierungskonzepten
  • Zusammenarbeit mit den Bauaufsichtsbehörden, der Feuerwehr und den Feuerversicherern

Anlagentechnischer Brandschutz

  • Erstellung von Brandschutzkonzepten für Maschinen, Arbeitsmittel und Einrichtungen
  • Durchführung von Gefahrenanalysen und Gefährdungsbeurteilungen mit konkreten Maßnahmenplänen
  • Erstellung von Löschmittelkonzepten
  • Beratung zu technischen Löscheinrichtungen und Löschanlagen
  • Feuerwehrlaufkarten für die Brandmeldeanlage

Organisatorischer Brandschutz

  • Erstellung und Einführung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
  • Feuerwehrpläne nach DIN 14095 (Bilder)
  • Flucht- und Rettungswegepläne nach DIN 4844-3 (Bilder)
  • Rettungs- und Alarmpläne / Notfallplanung
  • Mitarbeiterschulungen im vorbeugenden Brandschutz (siehe Seite X)
  • Vorbereitung, Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Brandschutzdokumentation und Abstimmung mit den zuständigen Behörden und örtlichen Feuerwehren

Abwehrender Brandschutz

  • Praktisches Feuerlöschertraining
  • Schulung im abwehrenden Brandschutz
  • Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Schulung von Brandschutzhelfern in Löschtechnik

Explosionsschutz

  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung / Risikobeurteilung für explosionsgefährdete Arbeitsmittel oder Anlagen
  • Erstellung der Explosionsschutzdokumente nach § 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Beratung und Erstellung der Risikobeurteilung nach ATEX 95 einschließlich der Zündquellenanalyse
  • Unterweisung der Beschäftigten zum sicherheitsgerechten Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Durchführung von Prüfungen explosionsgeschützter Arbeitsmittel

Beauftragtenfunktion

Stellung des Brandschutzbeauftragten

Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser nicht ohnehin durch Behörden, Versicherer oder auf Grundlage einer Sonderbauvorschrift gefordert wird. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention und Überwachung.

Stellung des Explosionsschutzbeauftragten

Das avb Ingenieurbüro übernimmt für sie die Tätigkeit des Explosionsschutzbeauftragten. Dieser koordiniert den Explosionsschutz, überprüft die rechtlichen Anforderungen und berät den Unternehmer in der organisatorischen sowie der technischen Gestaltung explosionsgefährdeter Bereiche und Anlagen.

Unfallursachenermittlung und Unfallabwicklung

Im Schadensfall hat man nicht nur den Schaden …

Unfallursachenermittlung und Unfallabwicklung

Im Schadenfall kommen verschiedene organisatorische Dinge auf Sie als Unternehmer zu, bei denen wir Sie beraten und unterstützen können. Nicht umsonst heißt es: „Aus Schaden wird man klug!“ - nutzen Sie unsere Erfahrungen. Wir übernehmen für Sie die Koordination und Abwicklung der Regulierungsanforde-rungen durch Ihren Sachversicherer. Wir führen für Sie das notwendige Beweissicherungsverfahren durch, ermitteln mögliche Schadenursachen und erstellen Gutachten.

Koordination im Schadenfall

  • Zusammenstellung geforderter Unterlagen und Dokumente
  • Gesprächsabwicklung mit Versicherer, Behörden, externen Gutachtern etc.
  • Überprüfung Rechtslage im Schadenfall

Ermittlung Brandursache

  • zeitnahe Brandursachenermittlung vor Ort
  • Analyse und Dokumentation möglicher Brandursachen
  • Durchführung Beweissicherungsverfahren einschließlich Fotodokumentation
  • Erstellen von Gutachten zur Brandursachenermittlung
  • Überwachung Entsorgung

Gutachten

  • Erstellen von Gutachten zur Einhaltung gesetzlicher Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen
  • Nachweisführung zur Rechtskonformität
  • Unterstützung zur Umsetzung der Rechtskonformität

Beratung

  • Risikobewertung von Anlagen / Maschinen / Geräten
  • Unterstützung zur Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutz- und Umweltanforderungen
  • Erstellung Explosionsschutzdokument
  • Erarbeitung von Maßnahmen zum präventiven Brandschutz

Maschinensicherheit und Dokumentation

Maschinen sicher konstruieren, betreiben und rechtssicher dokumentieren

Maschinensicherheit und Dokumentation

Ob als Hersteller oder Verwender von Anlagen / Maschinen unterliegen Sie europäischen und nationalen Richtlinien. Maschinenrichtlinie oder Betriebssicherheitsverordnung, CE-Kennzeichnung oder keine CE-Kennzeichnung - Sie müssen handeln und wir wissen wie! Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir für Sie die Umsetzung notwendiger Dokumentationsverfahren. Wir analysieren für Sie die gesetzlichen Anforderungen, die Sie als Hersteller oder Anwender zur beachten haben und beraten Sie hinsichtlich deren optimalen Umsetzung bzw. Einhaltung. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen unser Wissen, um später selbsttätig die Anforde-rungen umzusetzen.

Herstellerpflichten

  • Beratung zu Bau- und Ausrüstungsbestimmungen
  • Abgleich mit europäischen und nationalen Vorgaben
  • Erstellung der Risikobeurteilung
  • Normenrecherche und Normenüberwachung
  • Beratung zur Einhaltung produktspezifischer Vorgaben (Normen, Richtlinien, Kundenspezifikationen)
  • Durchführung von CE-Konformitätsverfahren
  • Beratung und Beurteilung zu wesentlichen Veränderungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung einer FMEA

Betreiberpflichten

  • Unterstützung bei Angebotsanfragen bzgl. Vorgaben zur Rechtssicherheit
  • Analyse Betriebsanleitungen / Erarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung und Erneuerung des CE-Konformitätsverfahrens nach wesentlichen Änderungen an der Maschine / Anlage

Dokumentationsunterlagen

  • Erstellung der Risikobeurteilung
  • Erstellung Bedienungsanleitung / Betriebsanleitung
  • Erstellen der Montageanweisung
  • Erstellen der EG-Konformitätserklärung
  • Erstellen der EG-Einbauerklärung

Beauftragtenfunktion

Stellung des CE Beauftragten

Das europäische Recht fordert im Rahmen der Maschinenrichtlinie eine Vielzahl an Dokumentationspflichten und sicherheitstechnischen Anforderungen. Der CE-Beauftragte soll den Unternehmer unterstützen die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen und die Maschinen sicherheitsgerecht herzustellen. Das avb Ingenieurbüro übernimmt für sie die Funktion des CE-Beauftragten, weißt sie auf gesetzliche Neuerungen hin und unterstützt sie bei der erforderlichen Dokumentation. Somit können Sie sich auf ihre eigentliche Arbeit des Maschinenbaus konzentrieren ohne die gesetzlichen Anforderungen zu vernachlässigen.

Beauftragtenwesen und Koordination

Individuelle Unterstützung und Beratung als Baustein für ein sicheres Unternehmen.

Beauftragtenwesen und Koordination

Die ständig wechselnden rechtlichen Anforderungen und Veränderungen in einem Unternehmen binden häufig Mitarbeiter deren Potential sinnvoller und effektiver genutzt werden könnte. Wir stellen für ausgewählte Bereiche die Funktion des Betriebsbeauftragten, informieren sie bei gesetzlichen Änderungen und setzen die Anforderungen gemeinsam mit ihnen effektiv und rechtssicher in ihrem Unternehmen um.

Beauftragtenfunktionen rund um ihr Unternehmen

Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter)

Das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) fordert nach § 54 Abs. 1 von Betreibern und Besitzern von Abfällen die Bestellung von Abfallbeauftragten. Der Betriebsbeauftragte für Abfall hat u.a. die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen und den Betreiber von Anlagen, in denen Abfall erzeugt und/oder entsorgt werden bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle zu unterstützen.

Gefahrgutbeauftragter

Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen nach § 1a der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diese Pflicht besteht unabhängig vom betreffenden Verkehrsträger. Der Gefahrgutbeauftragte hat u.a. die Aufgabe, die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu überwachen, Mitarbeiter die an dem Transport beteiligt sind zu schulen und ein geeignetes Berichtswesen zu führen.

Gefahrgutbeauftragten für alle Verkehrsträger

Gefahrstoffbeauftragter

Der Unternehmer ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Diese Aufgaben kann der Gefahrstoffbeauftragte übernehmen. Der Gefahrstoffbeauftragte hat u.a. die Aufgabe das Unternehmen in allen Fragen zu beraten, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind.

Umweltschutzbeauftragter

Nach der Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS ist die oberste Führungsebene des Unternehmens verpflichtet eine Umweltmanagement-beauftragten (UMB) zu bestellen. Der UMB hat u.a. die Aufgabe sicherzustellen, dass das betriebseigene Umweltmanagementsysteme (UMS) in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Norm eingeführt, bzw. verwirklicht oder aufrechterhalten wird.

Desweiteren bieten wir ihnen folgende Beauftragtenfunktionen an

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz – Koordinator (SiGeKo)
  • Explosionsschutz-Beauftragter
  • Brandschutzbeauftragter
  • Suchtbeauftragter
  • Hygienebeauftragter
  • CE-Beauftragter

Prüfungen und Messungen

Sicherheit und Zuverlässigkeit von Arbeitsmitteln für nachhaltigen Arbeitsschutz

Prüfungen und Messungen

Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil für die Funktionssicherheit sowie den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter. Durch sicherheitstechnische Messungen erkennen sie Gefährdungen frühzeitig und können somit Gesundheitsgefahren für ihre Mitarbeiter vorbeugen.

Technische Prüfungen

  • Erstellen von Katastern für prüfpflichtige Arbeitsmittel und Festlegung der Prüffristen
  • Prüfung von ortsveränderlichen und ortsunveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 (DIN VDE 0701-0702)
  • Prüfen von Leitern und Tritten
  • Prüfung von Schwerlastregalen
  • Prüfung von explosionsgeschützten Arbeitsmitteln
  • Abnahme und Prüfungen von Maschinen und Arbeitsmitteln

Sicherheitstechnische Messungen

  • Durchführen von Lärm-, Beleuchtungs- , Vibrations-, Luftstrommessungen und Temperaturmessungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung
  • Koordination von Gefahrstoffmessungen
  • Erstellen von Lärmkatastern und Beratung zu Lärmschutzmaßnahmen
  • Messung von Kühlschmierstoffen

Seminare und Schulungen

Schulung und Unterweisung als Basis für eine sichere und erfolgreiche Arbeit

Seminare und Schulungen

Schulungen und Unterweisungen sind eine der Kernaufgaben im Arbeitsschutz. Die Unterweisung der Mitarbeiter über die Gefahren am Arbeitsplatz oder beim Umgang mit Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen ist eine wichtige Aufgabe für die Führungskraft und den Unternehmer. Wir ermitteln für sie die erforderlichen Unterweisungspflichten und Erstellen gemeinsam mit ihnen die benötigten Dokumente und Schulungsunterlagen. Gerne unterstützen wir sie bei der Unterweisung und Schulung zu ausgewählten Themen oder führen diese Schulungen für sie durch. Die Fachseminare und Schulungen führen wir in kleinen Gruppen theoretisch wie auch praktisch in unseren eigenen Schulungsräumlichkeiten oder bei Partnern durch. Gerne kommen wir auch zu ihnen und schulen ihre Mitarbeiter standortbezogen und praxisnah an ihren Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen.

Wir erstellen Unterweisungen und Schulungen individuell für alle Bereiche in ihrem Unternehmen. Folgende Schulungen führen wir darüber hinaus regelmäßig oder auf Anfrage durch:

Seminare für Unternehmer, Führungskräfte und Personalvertreter

  • Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz
  • Organisation des Arbeitsschutzes
  • Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz
  • Betriebliche Suchtprävention
  • Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
  • Sicher Fahren und Transportieren für Führungskräfte

Seminare zur EG-Maschinenrichtlinie

  • EG Maschinenrichtlinie Modul 1 - Grundlagen der Maschinensicherheit
  • EG Maschinenrichtlinie Modul 2 - Risikobeurteilung von Maschinen
  • CE-Koordination bei Konstruktion und Herstellung (CE-Beauftragter)
  • Einsatz der FMEA im Arbeitsschutz und der Risikobeurteilung

Seminare für Sicherheitsbeauftragte

  • Sicherheitsbeauftragte – Grundlagen
  • Sicherheitsbeauftragte – Fortbildung
  • Sicherheitsbeauftragte in Verwaltung und Büro
  • Sicherheitsbeauftragte in Medizin- und Pflegeeinrichtungen

Betriebliches Notfallmanagement

  • Praktische Brandschutzschulung (Feuerlöschertraining am FireTrainer)
  • Brand- und Evakuierungshelfer in der Industrie
  • Brand- und Evakuierungshelfer in Verwaltung und Büro
  • Brand- und Evakuierungshelfer in Medizin- und Pflegeeinrichtungen
  • Betrieblicher Ersthelfer (Partner)

Sicheres Fahren und Transportieren

  • Kranführerschulung (Brücke, Portal, Schwenk, Kanzel)
  • LKW-Ladekranschulung
  • Anschlagen von Lasten
  • Gabelstaplerfahrerausbildung (Front, Seite, Hochregal, Teleskop)
  • Hubarbeitsbühnen (Gelenk, Schere, Teleskop, LKW)
  • Ladungssicherung (LKW, PKW, Transporter)
  • Erdbaumaschinenführer (Bagger, Radlader)

Spezielle Sicherheitsschulungen und Unterweisungen nach Ihren Anforderungen

Unsere aktuelle Referenzenliste, können Sie unter folgender E-Mail Adresse anfordern: info@avb-ingenieurbuero.de

Das avb Ingenieurbüro ist seit 2006 deutschlandweit für sie tätig. Von unserm Hauptsitz in 66424 Homburg koordinieren wir anstehende Projekte und stehen ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.


avb Ingenieurbüro GmbH
Kaiserslauterer Str. 57
66424 Homburg/Saar

Tel: +49 (0) 6841 – 172 41 44
Fax: +49 (0) 6841 – 172 41 45
info@avb-ingenieurbuero.de

Terminvereinbarung Betriebsarzt:
Tel: +49 (0) 6841 – 172 41 46
arbeitsmedizin@avb-ingenieurbuero.de

Datenschutz

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch:

AVB Ingenieurbüro GmbH
Geschäftsführer:
Dipl.- Ing. Alexander von Büren

Kaiserslauterer Str. 57
66 424 Homburg/Saar
Telefon: +49 (0) 68 41 / 172 41 44
Telefax: +49 (0) 68 41 / 172 41 45
E-Mail: a.vonbueren@avb-ingenieurbuero.de

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6. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.

Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an a.vonbueren@avb-ingenieurbuero.de

7. Datensicherheit

Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

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Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Mai 2018.

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Impressum

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HRB 103912

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Steuernummer: 040/105/62711

Kaiserslauterer Str. 57
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Telefax: +49 (0) 68 41 / 172 41 45
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Rechtliche Hinweise

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