Jedes Jahr werden unzählige Leute während der Arbeit verletzt oder schlimmstenfalls getötet. Ein aktiver Arbeitsschutz ist daher für jeden zwingend erforderlich und auch gesetzlich durch das Arbeitsschutzgesetz verankert.
Aber was kann ein Unternehmen leisten um den Arbeitsschutz zu verbessern? Was muss getan werden, um die unzähligen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen? Wie können Unternehmer, Führungskräfte und Mitarbeiter sensibilisiert werden um sich rechtlich abzusichern?
Wir als Ingenieurbüro für Dienstleistungen rund um die Arbeitssicherheit möchten Sie bei der Beantwortung der Fragen unterstützen und helfen Ihr Unternehmen sicher zu gestalten, rechtlich abzusichern und Kosten zu sparen.
Das Arbeitsschutzgesetz fordert von dem Unternehmer den Schutz der Beschäftigten. Er muss die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes ergreifen, sie überprüfen und ggf. anpassen. Hierzu muss er eine geeignete Organisation installieren und die erforderlichen Mittel bereitstellen. Das avb Ingenieurbüro unterstützt sie in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes damit sie rechtssicher agieren und ihr Unternehmen weiter erfolgreich bleibt.
Der §5 des Arbeitssicherheitsgesetztes fordert vom Unternehmer die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt und berät den Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit. Das avb Ingenieurbüro übernimmt für sie die Tätigkeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und unterstützt sie ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen und die Arbeitssicherheit in ihrem Unternehmen und die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu verbessern.
Ob beim Umgang mit Gefahrstoffen, auf Reisen oder bei der Arbeit am Bildschirm - Mitarbeiter sind am Arbeitsplatz vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt. Geeignete Maßnahmen in der arbeitsmedizinischen Vorsorge minimieren die gesundheitlichen Risiken.
Termine bei unserem Betriebsarzt vereinbaren Sie bitte unter der Nummer:
06841 – 172 41 46
Das avb Ingenieurbüro übernimmt die betriebsärztliche Betreuung nach §2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Zu unseren Leistungen zählen u.a.
Darüber hinaus bieten wir weitere Zusatzleistungen an, u. a.:
Bei der Arbeitsschutzbetreuung muss sich jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, von einem Betriebsarzt unterstützen lassen. Der Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner unterstützt ihr Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Das avb Ingenieurbüro stellt den Betriebsarzt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.
Betriebliche Suchtbeauftragte können Unternehmen in Fragen der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe beraten. Sie sind darin qualifiziert, Personalverantwortliche in Gesprächsführung mit Suchtmittelauffälligen kompetent zu beraten und zu coachen sowie weiterführende Gespräche mit Suchtmittelauffälligen zu führen. Wir unterstützen ihre Führungskräfte und Mitarbeiter als betriebliche Suchtbeauftragte und unterstützen sie in der betrieblichen Suchtprävention.
Der Hygieneschutzbeauftragte unterstützt sie die wachsenden Forderungen und gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Hygieneanforderungen umzusetzen und mit ihnen ein geeignetes Hygienemanagementsystem aufzubauen.
Baustellen bergen eine Vielzahl von Gefahren und Risiken. Nicht selten kommt es zu schweren Unfällen wobei Arbeitnehmer verletzt oder sogar getötet werden. Jeder Unfall bedeutet dadurch eine Unterbrechung der Arbeit und damit teure Ausfallzeiten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist ein wichtiger Faktor sowohl für die Arbeitgeberverantwortung als auch das Ziel ein Projekt pünktlich und zur Zufriedenheit aller Beteiligten beenden zu können.
Der SiGeKo übernimmt nach § 3 der Baustellenverordnung die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit hinsichtlich der Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen zu unterstützen und zu beraten. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Durch Brände und Explosionen entstehen jedes Jahr in den Unternehmen Schäden in Milliardenhöhe. Leider kommt es dabei auch zu Personenschäden. Durch einen guten vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz können sie diesen Gefahren entgegenwirken.
Als Fachplaner Brandschutz sowie Sachverständige Brandschutz (MZM) planen und beraten wir bei allen Neu- und Bestandsbauten zum baulichen und technischen Brandschutz. In der Bauphase unterstützen wir sie als „Fachbauleiter Brandschutz“ zur Vormeidung von teuren Montagefehlern und überwachen die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept.
Brand- und Explosionsschutz ist in einem Betrieb nur dann effektiv, wenn die baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Eine der wichtigsten betrieblichen Maßnahmen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, wenn dieser nicht ohnehin durch Behörden, Versicherer oder auf Grundlage einer Sonderbauvorschrift gefordert wird. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Prävention und Überwachung.
Das avb Ingenieurbüro übernimmt für sie die Tätigkeit des Explosionsschutzbeauftragten. Dieser koordiniert den Explosionsschutz, überprüft die rechtlichen Anforderungen und berät den Unternehmer in der organisatorischen sowie der technischen Gestaltung explosionsgefährdeter Bereiche und Anlagen.
Im Schadenfall kommen verschiedene organisatorische Dinge auf Sie als Unternehmer zu, bei denen wir Sie beraten und unterstützen können. Nicht umsonst heißt es: „Aus Schaden wird man klug!“ - nutzen Sie unsere Erfahrungen. Wir übernehmen für Sie die Koordination und Abwicklung der Regulierungsanforde-rungen durch Ihren Sachversicherer. Wir führen für Sie das notwendige Beweissicherungsverfahren durch, ermitteln mögliche Schadenursachen und erstellen Gutachten.
Ob als Hersteller oder Verwender von Anlagen / Maschinen unterliegen Sie europäischen und nationalen Richtlinien. Maschinenrichtlinie oder Betriebssicherheitsverordnung, CE-Kennzeichnung oder keine CE-Kennzeichnung - Sie müssen handeln und wir wissen wie! Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir für Sie die Umsetzung notwendiger Dokumentationsverfahren. Wir analysieren für Sie die gesetzlichen Anforderungen, die Sie als Hersteller oder Anwender zur beachten haben und beraten Sie hinsichtlich deren optimalen Umsetzung bzw. Einhaltung. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen unser Wissen, um später selbsttätig die Anforde-rungen umzusetzen.
Das europäische Recht fordert im Rahmen der Maschinenrichtlinie eine Vielzahl an Dokumentationspflichten und sicherheitstechnischen Anforderungen. Der CE-Beauftragte soll den Unternehmer unterstützen die gesetzlichen Forderungen zu erfüllen und die Maschinen sicherheitsgerecht herzustellen. Das avb Ingenieurbüro übernimmt für sie die Funktion des CE-Beauftragten, weißt sie auf gesetzliche Neuerungen hin und unterstützt sie bei der erforderlichen Dokumentation. Somit können Sie sich auf ihre eigentliche Arbeit des Maschinenbaus konzentrieren ohne die gesetzlichen Anforderungen zu vernachlässigen.
Die ständig wechselnden rechtlichen Anforderungen und Veränderungen in einem Unternehmen binden häufig Mitarbeiter deren Potential sinnvoller und effektiver genutzt werden könnte. Wir stellen für ausgewählte Bereiche die Funktion des Betriebsbeauftragten, informieren sie bei gesetzlichen Änderungen und setzen die Anforderungen gemeinsam mit ihnen effektiv und rechtssicher in ihrem Unternehmen um.
Das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) fordert nach § 54 Abs. 1 von Betreibern und Besitzern von Abfällen die Bestellung von Abfallbeauftragten. Der Betriebsbeauftragte für Abfall hat u.a. die Aufgabe, die abfallrechtlichen Anforderungen und Vorgaben im Unternehmen sicherzustellen und den Betreiber von Anlagen, in denen Abfall erzeugt und/oder entsorgt werden bei der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der Abfälle zu unterstützen.
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen nach § 1a der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Diese Pflicht besteht unabhängig vom betreffenden Verkehrsträger. Der Gefahrgutbeauftragte hat u.a. die Aufgabe, die Einhaltung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften zu überwachen, Mitarbeiter die an dem Transport beteiligt sind zu schulen und ein geeignetes Berichtswesen zu führen.
Der Unternehmer ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu erfassen und zu beurteilen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Diese Aufgaben kann der Gefahrstoffbeauftragte übernehmen. Der Gefahrstoffbeauftragte hat u.a. die Aufgabe das Unternehmen in allen Fragen zu beraten, die für den Umgang mit Gefahrstoffen bedeutsam sind.
Nach der Umweltmanagementnorm DIN EN ISO 14001 bzw. EMAS ist die oberste Führungsebene des Unternehmens verpflichtet eine Umweltmanagement-beauftragten (UMB) zu bestellen. Der UMB hat u.a. die Aufgabe sicherzustellen, dass das betriebseigene Umweltmanagementsysteme (UMS) in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN ISO 14001 Norm eingeführt, bzw. verwirklicht oder aufrechterhalten wird.
Die Prüfung von Arbeitsmitteln ist ein wichtiger Bestandteil für die Funktionssicherheit sowie den Arbeitsschutz ihrer Mitarbeiter. Durch sicherheitstechnische Messungen erkennen sie Gefährdungen frühzeitig und können somit Gesundheitsgefahren für ihre Mitarbeiter vorbeugen.
Schulungen und Unterweisungen sind eine der Kernaufgaben im Arbeitsschutz. Die Unterweisung der Mitarbeiter über die Gefahren am Arbeitsplatz oder beim Umgang mit Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen ist eine wichtige Aufgabe für die Führungskraft und den Unternehmer. Wir ermitteln für sie die erforderlichen Unterweisungspflichten und Erstellen gemeinsam mit ihnen die benötigten Dokumente und Schulungsunterlagen. Gerne unterstützen wir sie bei der Unterweisung und Schulung zu ausgewählten Themen oder führen diese Schulungen für sie durch. Die Fachseminare und Schulungen führen wir in kleinen Gruppen theoretisch wie auch praktisch in unseren eigenen Schulungsräumlichkeiten oder bei Partnern durch. Gerne kommen wir auch zu ihnen und schulen ihre Mitarbeiter standortbezogen und praxisnah an ihren Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen.
Wir erstellen Unterweisungen und Schulungen individuell für alle Bereiche in ihrem Unternehmen. Folgende Schulungen führen wir darüber hinaus regelmäßig oder auf Anfrage durch:
Unsere aktuelle Referenzenliste, können Sie unter folgender E-Mail Adresse anfordern: info@avb-ingenieurbuero.de
Das avb Ingenieurbüro ist seit 2006 deutschlandweit für sie tätig. Von unserm Hauptsitz in 66424 Homburg koordinieren wir anstehende Projekte und stehen ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.
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